Aufgrund des Umbaus werden derzeit alle Heilmittel auf Verordnung als Hausbesuche angeboten. Zur Kostenübernahme der Krankenkasse muss dies auf der Verordnung des Arztes aufgeführt sein.
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Bitte beachten Sie, dass die Verordnung zur Heilmittelerbringung „Hausbesuche“ gekennzeichnet haben muss, um diese bei der Krankenkasse einzureichen.
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